Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

Warum Beamte die Adligen von heute sind

Eigentlich sollte der Ruhestand doch ein Lebensabschnitt sein, in dem es keine finanziellen Sorgen gibt. Man sollte seine arbeitsfreie Zeit genießen können, Sachen tun, für die man zuvor keine Zeit gehabt hat. Ohne jeden Groschen umdrehen zu müssen oder gar in Altersarmut zu verfallen.
Hierzu bedarf es einer ausreichenden Altersversorgung. Nachdem man jahrelang einem Beruf nachgegangen ist und regelmäßig in die Rentenkasse eingezahlt hat, sollte man meinen, dass diese gewährleistet ist.
Doch die Realität sieht leider anders aus: Nach aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung erhielten Männer im Jahr 2014 eine durchschnittliche Rente in Höhe von 1.013 Euro. Bei Frauen lagen die Bezüge unter Einbezug der Hinterbliebenenrente im Schnitt bei lediglich 762 Euro pro Monat.[1]
In vielen Fällen reicht die Altersversorgung nicht aus, so dass eine zusätzliche Altersgrundsicherung in Anspruch genommen werden muss. Und die Entwicklung in den vergangenen Jahren verspricht nichts Gutes: Heute beziehen laut dem Paritätischen Wohlfahrtsverband nämlich doppelt so viele Ruheständler eine Altersgrundsicherung wie noch im Jahr 2003. Der Zuschuss entspricht in vielen Kommunen in etwa dem, was Hartz IV-Empfänger erhalten. Und es ist ein Irrglaube, wenn man denkt, dass hiervon nur Niedrigverdiener betroffen sind.
Nein, auch für große Teile der Mittelschicht könnte diese Situation schon bald zum Alltag werden. „Elf bis zwölf Millionen Arbeitnehmer laufen auf Hartz-IV-Anspruch im Alter und Altersarmut zu“, schlug Verdi-Chef Frank Bsirske zuletzt Alarm. Diese Entwicklung lässt ihn zu folgender Schlussfolgerung kommen. „Hier tickt eine soziale Zeitbombe.“[2]
Schon heute befinden sich unter den Grundsicherungsbeziehern sieben Prozent Akademiker. Selbstständige kommen auf einen Anteil von 30 Prozent. Unter ihnen dürften sich ebenfalls mehrere Personen mit einem Universitätsabschluss tummeln.
Doppelt so hohe Pensionen wie Renten
Während also viele Menschen mit Sorgen auf die Zeit nach ihrem Berufsleben blicken, gibt es eine Bevölkerungsgruppe, die von alldem wenig tangiert wird: die Beamten. Von den pensionierten ehemaligen Beamten beziehen null Prozent Grundsicherung. Kein Wunder, wenn man sich die satten Pensionen ansieht, die Beamte bekommen. Dem aktuellsten Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zufolge erhalten 73 Prozent der ehemaligen „Staatsdiener“ ein Ruhegeld von über 2.000 Euro, bei mehr als der Hälfte (53 Prozent) fallen sogar über 2.500 Euro an. Und jeder dritte Ex-Beamte streicht sogar eine Pension von mehr als 3.000 Euro ein.[3]
Um eine Rente von 2.400 Euro zu erhalten, müsste ein Durchschnittsverdiener in den westlichen Bundesländern 79 Jahre lang arbeiten, im Osten sogar 84 Jahre.[4]
Nur 1.595 Euro pro Monat!
Nach Abzug aller Steuern und Krankenversicherungsbeiträge bleibt einem allein lebenden Ex-Angestellten durchschnittlich gerade einmal 1.595 Euro pro Monat, bei Paaren sind es 1.470 Euro pro Person. Wohl gemerkt unter Einbezug der betrieblichen Altersversorgung. Pensionierte Ex-Beamte bekommen mehr als das Doppelte. Obwohl ihre Ausgaben für private Krankenversicherungen und Steuern höher sind als bei Arbeitnehmern, bleiben im Monat bei Ein-Personen-Haushalten durchschnittliche Netto-Gesamteinkünfte von 3.404 Euro übrig, bei Paaren sind es 2.936 Euro.[5]
Nach aktuellen Schätzungen wird der Staat bis zum Jahr 2050 satte 1,3 bis 1,4 Billionen Euro für Pensionen berappen müssen. Und diese werden vom Steuerzahler eingeholt und belasten damit wiederrum das Vermögen der Rentner. Damit bleibt weniger Geld zur Verfügung, um private Altersvorsorge zu betreiben, wie beispielsweise eine Riester-Rente. „68 Prozent der zuletzt als Arbeiter oder Angestellte in Deutschland Tätigen beziehen eine gesetzliche Rente als einzige Alterssicherung“, wie die Regierungsstatistik aufzeigt.[6]
Neben den hohen Gesamtausgaben stören sich Kritiker wie der Bund der Steuerzahler vor allem auch am Berechnungsmodell, das den Pensionen zugrunde liegt. Die Ruhegelder richten sich nämlich ausschließlich nach dem letzten Bruttogehalt und damit in der Regel dem höchsten Salär einer beruflichen Laufbahn. Hiervon bekommen die Beamten je nach Dienstzeit bis zu 72 Prozent. Normalrentner erhalten hingegen nur einen Teil ihres Lebensdurchschnittsverdienstes: sie müssen sich mit maximal 48 Prozent ihres letzten Gehalts begnügen, nachdem sie 45 Jahre lang regelmäßig Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.[7]
Politische Beamte schießen den Vogel ab
In den Genuss noch größerer Privilegien kommen politische Beamte. Bei kommunalen Wahlbeamten wie Landräten oder Bürgermeistern bedarf es in Thüringen einer Dienstzeit von lediglich 5 Jahren und schon kann man eine lebenslange Pension einstreichen. Ganz egal, ob man gerade 60 oder erst 4o Jahre alt ist. Einer dieser Frühpensionäre ist der ehemalige Baudezernent Carsten Meyer, der dieses Amt 6 Jahre lang in Weimar innehatte.
Seit seinem 40sten Lebensjahr erhält er eine monatliche Pension in Höhe von 2.400 Euro. Das sind 35 Prozent seines aktiven Gehalts von damals 6.900 Euro. Bis zum regulären Renteneintrittsalter von 67 Jahren wird sich das Ruhegeld auf knapp 800.000 Euro summieren, komplett finanziert durch Steuergelder. Meyer hält diese Regelung für mehr als fragwürdig. „Ich finde es absurd und moralisch schwierig, dass man bereits mit 40 eine Pension bekommt, ob man will oder nicht. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Ich habe mal nachgefragt, man kann sie nicht ablehnen.“[8]
Thüringen ist im Übrigen kein Einzelfall.
Die großzügigen Privilegien für kommunale Wahlbeamte gibt es bundesweit. Während in Ländern wie Thüringen, Bremen, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nur eine Amtsperiode nötig ist, bedarf es in den anderen Bundesländern zweier Amtszeiten. Dies ist allerdings auch nur auf den ersten Blick strenger, denn durch die Möglichkeit sich Arbeitszeiten anrechnen zu lassen, können die Regeln leicht umgangen werden. So hatte der frühere Essener Bürgermeister Reinhard Paß sein Amt über einen Zeitraum von 6 Jahren inne. In Nordrhein-Westfalen wird eine Sofortpension aber offiziell erst nach einer Amtszeit von 8 Jahren gezahlt.
Von Gesetzes wegen können jedoch vorherige Tätigkeiten, die für das spätere Amt förderlich waren, auf die Zeit angerechnet werden. Im Falle von Paß waren das wohl seine Jahre als Betriebsratsvorsitzender. Auf diese Weise bezieht Paß eine monatliche Pension von gut 4.100 Euro, da sein aktives Gehalt knapp 12.000 Euro betrug.[9]
Reiner Holznagel, der Präsident vom Bund der Steuerzahler kann die großzügigen Anrechnungsregeln nicht nachvollziehen. „Das ist total auslegbar und wurde auch in der Vergangenheit eigentlich immer unterschiedlich ausgelegt. Deswegen sind wir hier in einem völlig willkürlichen Bereich und der endet eben so, dass Personen eigentlich gar keine Anwartschaften und Pensionszusagen haben, weil sie die Zeiten nicht erreicht haben, aber im Nachhinein lassen sie sich Zeiten anrechnen und schwupsdiwupp haben sie eine richtig gute Pension.“ Kaum zu fassen ist der Fall von Jutta Bott, die im Jahr 2012 gerade einmal 16 Tage lang Stadtkämmerin von Osnabrück war.
Wegen dienstlicher Verfehlungen wurde sie bereits nach dieser kurzen Zeit abgewählt.
Nichtsdestotrotz bezieht sie eine Pension von 2.500 Euro, da sie sich eine vorherige Tätigkeit im öffentlichen Dienst anrechnen lassen konnte. Angesichts einer solchen Ungerechtigkeit hat Reiner Holznagel großes Verständnis für den Ärger vieler Bürger und deren Politikverdrossenheit. „Wenn man nur wenige Tage im Amt ist und schon mit 30 oder 40 Jahren die volle Pension bekommt, dann ist diese Situation auch dafür verantwortlich, dass die Bürger schlicht und ergreifend nicht mehr zu Wahl gehen, weil sie die Nase voll haben.“[10]
Er setzt sich daher vehement für ein Ende der lebenslangen Luxusversorgung auf Kosten der Steuerzahler ein. „(…) was hier vorliegt, ist ein absolute Überversorgung, wenn die Personen gar nicht mehr im Amt sind. Das heißt, sie haben Anwartschaften und Pensionen, die gigantisch sind, und deswegen müssen wir hier eine Reform durchführen.“ Die Frühpensionäre können sich nach den heutigen Regeln sogar ein zweites berufliches Standbein aufbauen, ohne große Abstriche bei dem vorzeitig gezahlten Ruhegeld zu erleiden. Der ehemalige Baubürgermeister Carsten Meyer arbeitete nach seiner Amtszeit als Landtagsabgeordneter in Erfurt. „Ich hab da gut verdient, etwa 5.000 Euro. Man kriegt dann trotzdem die Pension dazu, es gab nur wenige hundert Euro Abzug. Das ist schon sehr merkwürdig.“
Von vornherein zum Scheitern verurteilt…
Meyer, der sein Ruhegeld im Übrigen für gemeinnützige Zwecke spendet, macht sich ebenfalls für Reformen stark. Im Jahr 2011 reichte er einen Gesetzesvorschlag, der es allerdings noch nicht einmal in den Ausschuss schaffte. Er wollte erreichen, dass die Pension erst nach dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ausgezahlt wird. „Wir bekamen den Vorwurf, dass wir kommunalfeindlich seien. Ich habe nicht verstanden, was daran kommunalfeindlich ist, wenn man unnütze Ausgaben verhindert.“[11]
Das größte Hindernis dürfte sein, dass es für eine grundlegende Reform des Pensionssystems einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag bedarf. Im Parlament machen aber genau jene privilegierte Personen den Großteil der Mitglieder aus: Beamte, Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes und politische Parteien. Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass dieses Thema ernsthaft zur Sprache kommt, geschweige denn tatsächlich Reformen durchgesetzt werden.[12]
Kein Wunder also, dass der  Wirtschaftsprüfer Torsten Ermel Beamte im Gespräch mit der Zeit Online als die „Adeligen von heute“ bezeichnet.[13]
[1] Vgl. http://www.huffingtonpost.de/2016/09/22/beamte-rente-arbeit_n_12136886.html?utm_hp_ref=politik
[2] Vgl. http://www.huffingtonpost.de/2016/09/22/beamte-rente-arbeit_n_12136886.html?utm_hp_ref=politik
[3] Vgl. http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-06/beamtenpension-rentenreform-altersarmut-ruhestand
[4] Vgl. http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sofortpensionen-fuer-wahlbeamte-100.html
[5] Vgl. http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-06/beamtenpension-rentenreform-altersarmut-ruhestand
[6] Vgl. http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-06/beamtenpension-rentenreform-altersarmut-ruhestand
[7] Vgl. http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-06/beamtenpension-rentenreform-altersarmut-ruhestand
[8] Vgl. http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sofortpensionen-fuer-wahlbeamte-100.html
[9] Vgl. http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sofortpensionen-fuer-wahlbeamte-100.html
[10] Vgl. http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sofortpensionen-fuer-wahlbeamte-100.html
[11] Vgl. http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sofortpensionen-fuer-wahlbeamte-100.html
[12] Vgl. http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-06/beamtenpension-rentenreform-altersarmut-ruhestand
[13] Vgl. http://www.huffingtonpost.de/2016/09/22/beamte-rente-arbeit_n_12136886.html?utm_hp_ref=politik
Zuerst erschienen auf: http://brd-schwindel.org/warum-beamte-die-adeligen-von-heute-sind/

Gib den ersten Kommentar ab

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

3 × 3 =

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.