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Quo vadis, BRD?

Quo vadis, BRD?

Schaut man sich die bundesrepublikanische Geschichte an, fällt sofort auf, dass das so gepriesene Grundgesetz für die Parteien schlicht nicht gilt. Es ist nur ein Regelwerk für die Steuerzahler, dies offenbart gleich der erste Artikel.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Purer Hohn, wenn man sich über die letzten Jahrzehnte anschaut, wen wir unterstützen, wie wir unterstützen, an welchen undiplomatischen Eskalationen wir entgegen Menschenrechte und Völkerrecht beteiligt waren. Wir? Ja, die Politiker, deren Hofstaat und die Bürger, die schweigen und wegsehen.

Dieser Zustand ist vielen bewusst, doch sind sie trotz der sich ständig ändernden Spielregeln der Meinung, dass der Würfelbecher im BRD-Casino doch bei der nächsten Wahl endlich einmal eine Sieben ausspucken muss. Für viele ist die AfD aktuell diese Sieben. Und selbst wenn die AfD die Mehrheit stellen würde, was dann? Was wird sich ändern, was wird sich bessern?

Der deutsche Staatsapparat ist inzwischen dermaßen verfilzt, dass Reformen nicht möglich sind. Der Marsch durch die Institutionen hat alle Bereiche des öffentlich rechtlichen Komplexes erreicht, von Ämtern und Behörden hin bis in die Schulen und Universitäten. Die Korruption, die Vetternwirtschaft, das gibt es nicht nur bei den Grünen sondern schlichtweg in allen Parteien, die nach Wahlleiter an Bundestagswahlen teilnehmen dürfen. Und die Crux der Geschichte, der Bundesbürger hat gegen dieses ganze Konstrukt mit Hilfe des „Rechtsstaats“ keinerlei Werkzeuge, da all die Verantwortlichen sich schlichtweg in keiner Haftungsstellung befinden.

Das hiesige verfassungsähnliche Grundgesetz trägt von vornherein böse antidemokratische Lücken in sich selbst. Betrachten wir Artikel 46 GG:

  • Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

Er darf also tun und lassen, was er will und kann dafür nur innerhalb seiner Clique dafür reglementiert werden.

  • Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.

Auch die Polizei darf ihn selbst bei Straftaten nicht zur Rechenschaft ziehen, wenn sie es denn nicht spätestens am Tage nach der Straftat bewerkstelligen kann.

  • Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.

Selbst wenn Abgeordnete offen gegen Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Lehrfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis, Eigentum oder Asylrecht verstoßen, Sie ahnen es, mögliche Reglementierung nur mit Zustimmung der Clique.

  • Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.

Und als Sahnehäubchen gibt es die Berechtigung der Clique, Verfahren einfach ruhen zu lassen, wenn absehbar wäre, dass ein Gangmitglied etwas mehr Härte erfahren dürfte.

Schauen wir uns das Parteiengesetz an. In §37 PartG steht: § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt. Nutzt man den Querverweis und hüpft gedanklich zum BGB findet man unter besagtem Paragraphen folgendes:

  • 54 Nicht rechtsfähige Vereine

Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.

Das ist diese tolle parlamentarische Demokratie, von der unsere so integren, gebildeten, fürs Volk kämpfenden Politiker so schwafeln? Nicht rechtsfähige Vereine, die in zig Gesetzeslücken ihrem rechtslosen, haftungsfreien Gebaren frönen und sich dabei hetzend, lügend, veruntreuend, amtsanmaßend, völkerrechtsbrechend noch fürstlich am Steuerzahler bereichern.

Selbst wenn das Volk geeint wäre, will mir doch niemand erzählen, dass dieser Staat zulässt, dass das Grundgesetz gemäß Artikel 20 Absatz 4 in Verbindung Art 146 zu Grabe getragen wird:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Und das wird diese reichstagsokkupierende Kaste schlichtweg nicht zulassen.

Quo vadis, BRD?

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