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Wucher

Während uns noch im Mai letzten Jahres versprochen wurde, dass „niemand große Profite mit einem Coronaimpfstoff einfahren“ wird (dessen Entwicklung übrigens mehrheitlich durch Steuerzahler finanziert wurde), schaut’s heute erwartungsgemäß so aus:
  • im ersten Quartal 2021 machte Biontech 1,1 Mrd. € Gewinn: mit nur einem ganz frischen Produkt
  • im zweiten Quartal 2021 machte Biontech 2,8 Mrd. € gewinn: mit nur einem Produkt
  • das ist soviel, wie die komplette Bayer AG im ersten halben Jahr mit über 130 Produkten erwirtschaftet
  • die Umsatzrendite beträgt im Einzelhandel rund 3%, bei VW (wenn alles gut läuft) 9%, bei BASF 6% und bei Biontech im ersten Quartal 2021 märchenhafte 80%. ACHTZIG PROZENT
  • der Börsenwert von Biontech übertrifft den der Deutschen Bank (größtes deutsches Bankunternehmen) um mehr als das VIERFACHE. mit dem ausbezahlten Wert aller Biontech-Aktien könnte man sofort Bayer und BMW übernehmen
  • Business Insider prophezeit Biontech in 5 Jahren einen Börsenwert von 500 MILLIARDEN $.
Neben all den vielsagenden Zahlen sollte man sich, um mal eine Dimension des Ganzen zu begreifen, mal die Aussage von Thomas Stelzer – Generalsekretär der UNO für Politikkoordination und sozial-ökonomische Fragen, zu Gemüte führen. Um den Welthunger (weltweit höchste Totdesursache) erfolgreich zu beseitigen, veranschlagt er 6 Mrd. €.
 
Bei der Impfdebatte geht es selbstverständlich nur um die Gesundheit und die Vermeidung von Toten.
 
§291 StGB: 
Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2. für die Gewährung eines Kredits,
3. für eine sonstige Leistung oder
4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Missverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

Staatsanwaltschaft, übernehmen Sie! – Ach nein, Sie hängen ja mit drin…

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